Dorfgemeinschaft Spreda - Deindrup

Satzung

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§ 1 - Name, Sitz, Zweck


  1. Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaft Spreda-Deindrup.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Spreda-Deindrup und soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung.
    1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Der Verein hat die Aufgabe,
    1. Aufgaben der Umwelt - und Landschaftspflege wahrzunehmen und die Dorfverschönerung zu unterstützen,
    2. heimatliches Brauchtum und Kulturgut zu erhalten und zu pflegen. Der Satzungszweck wird insbesondere erfüllt durch kulturelle Ausstellungen, Vorträge, sowie Jugend.- und Seniorenarbeit bzw. Ortspflegearbeiten.
  6. Der Verein arbeitet politisch und konfessionell neutral.

 

 

© Reinhold Bothe | Otto Staggenborg

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